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Krankenkassenprämienverbilligung 2013

News

Krankenkassenprämienverbilligung 2013
17.02.2012

Krankenkassenprämienverbilligung 2013 - jetzt anmelden!

 

Wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Sie möglicherweise Anrecht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien. Ein Verbilligungsbeitrag an die Prämien für das Jahr 2013 kann allerdings nur dann ausbezahlt werden, wenn ein Antrag gestellt wird.

 

Die Anmeldeformulare für das Jahr 2013 können bei der Gemeindezweigstelle SVA Aargau (Tel. 056 436 87 20 oder ahvCAhsucxVNix3Ej@wuerenlos.ugmEti77A4xbFhch) oder im Internet unter www.wuerenlos.ch (Online-Schalter) bezogen werden.

 

Es ist nicht garantiert, dass Personen, die einen Anspruch auf einen Verbilligungsbeitrag im laufenden Jahr haben, automatisch ein neues Antragsformular zugestellt erhalten. Wir bitten Sie, dies zu kontrollieren und allenfalls ein Anmeldeformular bei der Gemeindezweigstelle Würenlos zu beziehen.

 

Das Antragsformular muss bis spätestens 31. Mai 2012 bei der Gemeindezweigstelle Würenlos eingereicht werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle Würenlos gerne Auskunft.

 



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