Aus dem ehemals rustikalen Gmeindschäller ist nach dem Umbau im 2001 ein modern ausgestattetes, freundliches Partylokal entstanden. Der Gmeindschäller befindet sich im Untergeschoss des Alten Schulhauses (Schulhaus I) an der Schulstrasse 36. Er eignet sich sehr gut für Anlässe von 50 - 150 Personen. Das Lokal verfügt über eine komplett eingerichtete Küche, Garderob und Toilettenanlagen. Parkplätze befinden sich unmittelbar vor dem Gmeindschäller.

Miete des Gmeindschällers

Der Gmeindschäller kann exklusiv von Würenloser Einwohnerinnen und Einwohnern oder Firmen gemietet werden.
Er wird nicht an Auswärtige vermietet.

Mietpreise:
ohne Verkauf                        Fr. 130.00
mit Verkauf                           Fr. 200.00
ohne Küche                          Fr.   80.00

Reservationen

Bitte klären Sie bei der Reservationsstelle telefonisch oder per E-Mail ab, ob der gewünschte Termin noch frei ist. Anschliessend wird Ihnen das Gesuchsformular zugestellt. Sie können das Gesuchsformular auch downloaden und ausgefüllt per Post oder via E-Mail zurücksenden. Aber auch hier gilt: Vorgängig abklären, ob der Termin noch frei ist. 

Wichtig: Ihr Wunschtermin wird nach Ihrem Anruf oder E-Mail nicht provisorisch reserviert. Der Termin wird erst reserviert, wenn das verbindliche Gesuchsformular eingereicht worden ist. 

Sperrtage
An folgenden Tagen wird der Gmeindschäller nicht vermietet:
- Karfreitag, Ostern (Freitag, Sonntag, Montag)
- Pfingsten (Sonntag)
- Weihnachten (24. und 25. Dezember)
- Stefanstag (26. Dezember)
- Silvester (31. Dezember)
- Neujahr (1. Januar)

Reservationen für das nächste Jahr

Grundsätzlich haben die ortsansässigen Vereine bei der Reservation des Gmeindschällers Vorrang. Die Vereine melden ihre Termine für das kommende Jahr jeweils im Oktober (an der Ortsvereinsdelegiertenversammlung). Deshalb können Reservationsgesuche von Privaten und Firmen für das nächste Jahr nur provisorisch entgegengenommen werden und erst nach Ende Oktober definitiv bestätigt werden.

Hinweis zu Veranstaltungen mit Wirtetätigkeit und/oder Verlängerung der Öffnungszeiten

Wird anlässlich einer Veranstaltung eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit ausgeübt oder werden die üblichen Öffnungszeiten verlängert, ist 10 Tage resp. 2 Tage vor dem Anlass eine Meldung an die Gemeindekanzlei zu erstatten und eine Bewilligung einzuholen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Downloads

Gmeindschäller - Gesuchsformular (PDF-Datei)
Gmeindschäller - Gesuchsformular (Word-Datei)
Gmeindschäller - Benützungsreglement
Gmeindschäller - Lageplan
Gmeindschäller - Richtlinien für den Betrieb von Lautsprecheranlagen und das Parkieren auf dem Schulareal