Alle anzeigen / Alle verbergen
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Abfallentsorgung, Gebührenmarken und Abfallsäcke
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Welche Gebühren sind wofür zu entrichten?
- Graugut: Sackgebühr
- Grüngut: Gebührenmarken für Container
- Sperrgut: Sperrgutmarke
Detaillierte Informationen zum Entsorgungswesen und den Gebühren (inkl Verkaufsstellen).
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Abstimmungen/Wahlen, weitere Fragen ans Wahlbüro
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Abstimmungen und Wahlen
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerrecht nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
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AHV-Beiträge ohne Erwerbstätigkeit Anmeldeformular
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AHV-Beiträge - Beitragsszahlungen auch ohne Erwerbstätigkeit?
Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet (Fr. 475.00 im 2012). Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle erhältlich.
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AHV-Beiträge, Auszug aus dem individuellen Konto (IK) online bestellen
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AHV-Beiträge - Überprüfung bisheriger Einzahlungen
Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder via Internet unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK) verlangen.
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AHV-Rente Anmeldeformular
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Pensionierung - Anmeldung der AHV-Rente
Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das Anmeldeformular für die Altersrente ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder hier erhältlich.
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AHV-Versicherungsausweis
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AHV-Versicherungsausweis, Erstausstellung oder Verlust
Das Anmeldeformular für den AHV-Versicherungsausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder hier erhältlich. Es ist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Gemeindezweigstelle auf dem Anmeldeformular erforderlich.
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Amtliches Publikationsorgan
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Publikationsorgan, amtliches
Die Zeitschrift "Limmatwelle" ist das Publikationsorgan der Gemeinde Würenlos. Sie erscheint einmal wöchentlich jeweils am Donnerstag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.
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Arbeitsamt - Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) - Arbeitslosenkasse
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Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt:
Das Arbeitsamt nimmt die Anmeldung entgegen und gibt das Anmeldeformular ab. Danach ist umgehend mit dem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) Kontakt aufzunehmen, welches für die weitere Betreuung zuständig ist. Die Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern erfolgt über die von der betroffenen Person gewählte Arbeitslosenkasse.
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Arbeitslos, auf Unterstützung angewiesen, konkrete Anfrage
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Arbeitslos und ausgesteuert? auf Unterstützung angewiesen?
Nehmen Sie frühzeitig mit dem Sozialdienst Kontakt auf, damit Notsituationen verhindert werden können. Der Sozialdienst und die Jugend- und Familienberatungsstelle Würenlos beraten Sie und erstellen für Sie, falls erforderlich, ein Budget. Die Bemessung der Unterstützung richtet sich nach dem aargauischen Sozialhilferecht. Es gelten in der Regel die Ansätze der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Über die Gewährung von Sozialhilfe entscheidet die Sozialkommission.
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Arbeitslos, was nun?
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Arbeitslos, was nun?
Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Warten Sie nicht, bis die Kündigungszeit abgelaufen ist, denn die Arbeitslosenkasse zahlt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit Taggelder erst ab dem Tag der Anmeldung aus. Wenn Sie sich also bereits vor der effektiven Arbeitslosigkeit anmelden, verlieren Sie keine Taggelder.
Das Arbeitsamt Würenlos nimmt die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) vor. Mit dem Anmeldeformular können Sie sich danach beim RAV für einen Termin melden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim Arbeitsamt zwingend ist. Sie sollten beim RAV Ihren AHV-Ausweis, den Arbeitsvertrag, die Kündigung, die Bankkonto-Karte und ev. den Ausländerausweis vorlegen.
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Arbeitsstellen melden
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Haben Sie eine freie Arbeitsstelle in Ihrem Betrieb zu melden?
Freie Stellen sind nicht dem Gemeindearbeitsamt, sondern dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV Baden (Tel. 056 200 01 01) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.
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Arbeitsvertrag, Konkrete Anfrage an das Arbeitsamt
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Arbeitsvertrag, wer hilft mir?
Rechtliche Auskünfte erteilt das Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (056 200 13 10)
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Arbeitsvertrag, Kündigung
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Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftliche Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
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Ausbildungsbeiträge / Stipendien, Darlehen
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Stipendien, Darlehen
Mit Stipendien und Darlehen unterstützt der Kanton Aargau Menschen, die ihre Aus- oder Weiterbildung nicht alleine finanzieren können.
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Austritt aus der Kirche, Adressen der Kirchenpflegen
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Austritt aus der Kirche
Der Austritt aus der Kirche ist der jeweiligen Kirchenpflege schriftlich mitzuteilen. Diese bestätigt ihrerseits den Austritt schriftlich und unterrichtet die Einwohnerkontrolle davon. Die Einwohnerkontrolle wiederum informiert das Gemeindesteueramt über den Kirchenaustritt.
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Baubewilligungspflichtig oder nicht? Download Merkblatt
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Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:
Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.
Im Zweifelsfalle fragen Sie bei der Bauverwaltung an (056 436 87 50 oder bauverwaltung@wuerenlos.ch)
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Baugesuch und andere Formulare online bestellen
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Bauvorhaben - Verfahrensdauer
Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
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Betreibungsgebühren
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Betreibungsgebühren
Forderungs-Betrag Fr. - Gebühr
bis 100 - 17.00
bis 500 - 30.00
bis 1'000 - 50.00
bis 10'000 - 70.00
bis 100'000 - 100.00
bis 1'000'000 - 200.00
über 1'000'000 - 410.00
Weitere Auskünfte erteilt das Betreibungsamt.
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Betreibungsgehren
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Alle Formulare finden Sie auf dem Webangebot der Aargauischen Betreibungsämter.
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Detaillierte Informationen rund um das Entsorgungswesen
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Kehrichtsäcke - Verkaufsstellen
Die Kehrichtentsorgung in Würenlos ist gebührenpflichtig. Für Graugut stehen folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung:
17 Liter - Rolle à 10 Säcke
35 Liter - Rolle à 10 Säcke
60 Liter - Rolle à 10 Säcke
110 Liter - Rolle à 5 Säcke
660 Liter - Containermarke
Für Gebühren untenstehenden Link klicken
Verkaufsstellen:
Coop / VOLG / Landi / Drogerie am Bach / Peterhans AG Handwerker Center
Detaillierte Informationen (auch Gebühren)
Ansprechpartner: Gemeinde Würenlos
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Dienstleistungen Sozialdienst, Anfrage
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Dienstleistungen des Sozialdienstes und der Jugend- und Familienberatungsstelle
Beratung bei persönlichen, familiären und erzieherischen Fragen oder Problemen. Es werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten. Der Sozialdienst weist Personen, wenn sinnvoll oder von diesen selbst gewünscht, an spezielle Fachstellen weiter oder arbeitet mit diesen Stellen zusammen. Ausserdem werden auf dem Sozialdienst Gesuche um Sozialhilfe und entgegengenommen und zum Beschluss an die Sozialkommission weitergeleitet.
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Einbürgerung, Merkblatt mit detaillierte Infos herunterladen
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Einbürgerung
Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).
Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.
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Eintritt in die Evangelisch-Reformierte Kirche
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Eintritt in die Evangleisch-Reformierte Kirche
Wer in die Kirche eintreten möchte, hat der Kirchenpflege ein Aufnahmegesuch einzureichen. Diese nimmt Kontakt mit dem Gesuchsteller auf. Die Aufnahme wird von der Kirchenpflege beschlossen. Für Personen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt das Gesuch um Aufnahme stellen. Der Eintritt in die Kirche wird nach Absprache mit dem Eintretenden in einem Gottesdienst oder vor Vertretern der Kirchenpflege vollzogen. Wer nicht im biblischen Sinne getauft ist, wird durch die Taufe aufgenommen.
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Einzahlungsscheine online bestellen
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Steuern, Ratenzahlungen
Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern.
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Einzahlungsscheine VESR (orange) bestellen
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Oranger Einzahlungsschein VESR
Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Finanzverwaltung angefordert werden, ansonsten die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden kann.
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Entsorgungsplatz "Untere Geisswies" in Wettingen
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Einwohnerinnen und Einwohner von Würenlos sind berechtigt, den Entsorgungsplatz "Untere Geisswies" in Wettingen für Sonderabfälle zu benützen. Der Entsorgungsplatz befindet sich an der Unteren Geisswiesstrasse in Wettingen (nach Smart-Center links abbiegen).
Öffnungszeiten:
jeweils Samstag von 09.00 bis 14.00 Uhr,
ohne 02.01. / 03.04. / 01.05. / 22.05. / 25.12.
Kostenlos entgegengenommen werden:
Altglas, Altöle, Alteisen, Aluminium, Weissblechdosen, Haushaltbatterien, Bauschutt bis 100 l u. a.
Gegen Gebühr können abgegeben werden:
Sperrgut, Neonröhren, diverse Lampen
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Ergänzungsleistungen Merkblätter
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Ergänzungsleistungen
Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
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Erleichterte Einbürgerung, Gesuchsformular bestellen
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Erleichterte Einbürgerung
Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist
Gesuche um erleichterte Einbürgerung werden nicht von der Gemeinde resp. Gemeindeversammlung, sondern direkt vom Bund beschlossen und dauern ca. 3 bis 6 Monate. Anstelle einer Einbürgerungssumme ist eine Bearbeitungsgebühr von ein paar hundert Franken zu entrichten.
Über weitere erleichterte Einbürgerungsmöglichkeiten können Sie sich im eidg. Gesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts oder bei der Gemeindekanzlei (Tel. 056 436 87 20) informieren.
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Familienausweis bestellen
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Familienausweis/Familienbüchlein
Der Familienausweis ersetzt per 01.07.2004 das bisherige Familienbüchlein. Er gibt Auskunft über den Bestand der Familie. Er wird anlässlich der Ziviltrauung von Zivilstandsamt des Trauungsortes ausgestellt. Für Schweizer Bürger kann er auch zu jedem anderen Zeitpunkt vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt werden. Der Familienausweis oder das Familienbüchlein ist der Einwohnerkontrolle bei der Anmeldung vorzuweisen. Bei Geburten ist er dem Spital abzugeben, damit es nachgetragen werden kann. Das Familienbüchlein kann weiterhin vom Zivilstandsamt nachgetragen werden.
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Familienschein bestellen
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Familienschein
Der Familienschein gibt verbindlich Auskunft über die Personalien von Schweizer Personen, insbesondere auch über Mitglieder der Familie. Der Familienschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Er wird meist für die Ermittlung der gesetzlichen Erben verwendet; er kann aber auch für die Eheschliessung angefordert werden.
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Feiertage in Würenlos
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Für die Gemeinde Würenlos gelten folgende Feiertage:
Neujahr (1. Januar)
Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Bundesfeiertag (1. August)
Weihnachten
Stephanstag *
* Fallen der Weihnachtstag und der Neujahrstag auf einen Freitag oder Montag so gilt der Stephanstag als Werktag (Kant. Vollziehungsverordnung zum Arbeitsgesetz, § 9 Abs. 2).
Für die Gemeindeverwaltung und die Technischen Betriebe Würenlos gelten die obenstehenden Feiertage sowie der 2. Januar und 1. Mai als arbeitsfreie Tage.
Weitere Informationen sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Aargau erhältlich.
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Freianglerkarte, Gesuchsformular bestellen
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Fischereibewilligung
Gesuche und Eingaben für eine Freianglerkarte sind an das Bezirksamt Baden, Mellingerstrasse 207, 5405 Baden-Dättwil zu richten.
Tel. 056 200 12 12, Fax 056 200 12 13
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Friedhofwesen, Grabmäler
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Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach 9 Monate, bei Urnenbeisetzungen nach 3 Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei der betreffenen Kirchenpflege ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.
Weitere Details siehe Bestattungs- und Friedhofreglement
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Fundbüro, konkrete Anfrage
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Fundbüro
Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindepolizei abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
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Geburt und Anerkennung eines Kindes
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Alle Informationen zum Thema Geburten (auch Kindesanerkennung) in Bezug auf Zivilstandsamt finden Sie auf der Website des Regionalen Zivilstandsamtes Wettingen.
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Gemeindeammann, Termin anfragen
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Gemeindeammann, Sprechstunden
Der Gemeindeammann ist am Montag jeweils von 16.30 - 18.00 zu sprechen. Termine für Besprechungen (auch für Zeiten ausserhalb der Sprechstunde) sind vorab telefonisch (056 / 436 87 20) oder per E-Mail zu vereinbaren.
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Giftscheine / Giftklassen, Infos und Merkblätter
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Giftschein
Seit 1. August 2005 sind aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen keine Giftscheine mehr für den Bezug von Chemikalien erforderlich.
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Grundbuch, weitere Infos
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Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 200 09 40
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Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen
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Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
Kosten: Fr. 20.--
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Heirat und Ehevorbereitungsverfahren
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Heirat von Schweizern
Schweizer Bürger können ab dem erreichten 18. Altersjahr heiraten. Zuständig für das Verfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnort eines der Brautleute. Für Würenlos ist das Regionale Zivilstandsamt Wettingen zuständig
Einzelheiten zum Ehevorbereitungsverfahren
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Hundeausbildung, obligatorischer Sachkundenachweis
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Hundeausbildung
Gemäss Hundegesetz müssen Hundehalter und Hundehalterinnen, welche sich nach dem 1. September 2008 einen Hund anschaffen, mit diesem obligatorisch einen Erziehungskurs (Sachkundenachweis) besuchen und der Gemeinde eine Kopie der Bescheinigung abgeben. Hier finden Sie Hundetrainerinnen und Hundetrainer, welche aktuell die obligatorischen Hundekurse geben dürfen.
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Hundekontrolle, Anmeldung / Steuer
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Hunde An- / Abmeldung und Steuererhebung
Die Hundekontrollmarke wird ab Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes im 2012 abgeschafft. Die Hundetaxe wird trotz Wegfall der Marke auch in Zukunft von den Gemeinden erhoben. Sie wird vorübergehend leicht höher sein als bisher. Die Gebühr für die Hundesteuer wird den Hundehaltern jährlich im Frühling in Rechnung gestellt. Für die in der Zeit zwischen dem 31. Oktober und 1. Mai taxpflichtig werdenden Hunde beträgt die erste Taxe die Hälfte der Jahressteuer.
Bei Zuzug aus einem anderen Kanton, muss für den Kanton Aargau nochmals die volle (bzw. bei Zuzug zwischem dem 31. Oktober und 1. Mai, die halbe) Steuer entrichtet werden.
Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z.B. Blindenhunde, Rettungshunde). Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen.
Bei einem Wohnortswechsel müssen die Hundehaltenden den Adresswechsel direkt der zentralen Datenbank ANIS innerhalb von 10 Tagen melden. Ebenfalls ist der Hund bei der neuen Wohngemeinde innert 10 Tagen anzumelden. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, sind der Einwohnerkontrolle und ANIS ebenfalls Meldung zu erstatten.
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IDK, Konkrete Fragen?
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Identitätskarte (IDK) für Schweizer
Persönlich bei Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter), aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr / Anforderungen Passamt: neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, keine Kopfbedeckung, keine Uniform, Grösse 3,5 x 4,5 cm) und alte Identitätskarte mitbringen.
Gültigkeitsdauer
IDK Erwachsene: 10 Jahre
IDK Kinder bis 18 Jahre: 5 Jahre
Gebühren
IDK Erwachsene: Fr. 70.00
IDK Kinder: Fr. 35.00
Ausstellungsdauer
ca. 15 Arbeitstage
Ausweisverlust
Der Verlust der IDK ist der Gemeindepolizei oder der Kantonspolizei zu melden. Für die Bestellung einer neuen IDK ist in diesen Fällen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige vorzulegen.
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Kaminfegerdienst, kommunaler Brandschutz
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Ausführliche Informationen über den Branschutz im Kanton Aargau sind bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) erhältlich.
Die Feuerungskontrolle und die Holzfeuerungskontrolle sind aufgrund der schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung von den Gemeinden durchzuführen. Die Koordination liegt bei der Abteilung für Umwelt im Departement Bau Verkehr und Umwelt des Kanton Aargau.
Der Regierungsrat bestimmt den kantonalen kantonalen Höchsttarif, dessen Struktur für die Gemeindetarife verbindlich ist.
Der Gemeinderat legt auf dieser Basis im Gebührenreglement Brandschutz den Tarif fest, nach welchem der Kaminfeger für die ihm übertragenen Reinigungsarbeiten einschliesslich der Kontrollen der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen Rechung stellen darf.
In der Gemeinde Würenlos ist die Bauverwaltung für Fragen zum Kaminfegerdienst zuständig.
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Kehrichtabfuhr - Termine
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Kehrichtabfuhr - Termine
Graugut jeweils donnerstags
Bitte Abfallsäcke jeweils vor 7 Uhr morgens bereitstellten
Weitere Informationen - auch für andere Entsorgungsarten - finden Sie hier
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Krankenkassenprämien-Verbilligung, Anfrage
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Krankenkassenprämien-Verbilligung
Aufgrund der Steuerzahlen wurden Personen ermittelt, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsformular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten def. Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle SVA einzureichen.
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Kündigungsfrist, Stellenbemühungen
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Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen suchen und diese Bemühungen unbedingt aufzeichnen (Kopie Bewerbung machen). Sie sind - im Falle einer Arbeitslosigkeit - dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV vorzuweisen.
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Lebensmittelkontrolle, Kontakt zum Kantonalen Laboratorium
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Lebensmittelkontrollen
Zuständig ist das
Kantonale Laboratorium Aargau
Kunsthausweg 24, 5000 Aarau
Tel. 062 835 30 20
Fax 062 835 30 49
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Leumundszeugnis online bestellen
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Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Kosten: Fr. 20.--
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Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei
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Kommissionen, Interessiert an Mitarbeit?
Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
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Pass 10, Weitere Fragen
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Reisepass für Schweizer
Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) zu beantragen (via Internet oder telefonisch) unter:
www.schweizerpass.ch (Antragsformular Pass 10 und/oder Identitätskarte)
oder
Tel. 062 835 19 28
Gültigkeitsdauer
Pass Erwachsene: 10 Jahre
Pass Kinder bis 18 Jahre: 5 Jahre
Provisorischer Pass: 1 Jahr
Gebühren
Pass Erwachsene Fr. 145.00
Pass Kinder Fr. 65.00
IDK Erwachsene Fr. 70.00
IDK Kinder Fr. 35.00
im Kombi-Angebot
Pass und IDK Erwachsene Fr. 158.00
Pass und IDK Kinder Fr. 78.00
Ausstellungsdauer
Dauer bis zum Erhalt des Passes: ca. 15 Arbeitstage.
Hinweise
Passverlängerungen sowie Kindereinträge im Pass der Eltern sind seit 2003 aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich
Ausweisverlust
Der Verlust des Passes ist sofort der Gemeinde- oder der Kantonspolizei anzuzeigen.
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Personenstandsausweis, Bestellformular
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Personenstandsausweis
Dieser wird in der Regel für Eheschliessungen von Schweizer Bürgern benötigt. Die Ausstellung erfolgt durch das Zivilstandsamt des Heimatortes.
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Plakatanschlag / Reklamen, Merkblätter
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Plakatanschlag / Reklamen
Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
Vorgehen: Die Plakate sind vor dem Aufhängen von der Einwohnerkontrolle oder von der Gemeindepolizei mit einem Stempel versehen zu lassen. Die Bewilligung ist gebührenfrei. Die Orte, wo Plakate angeschlagen werden dürfen und welche weiteren Bestimmungen dafür gelten, können den Merkblättern der Gemeindepolizei entnommen werden. Plakate, die nicht an diesen Orten aufgehängt werden oder anderweitige Bestimmungen verletzen, werden vom Bauamt kostenpflichtig entfernt.
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Plakatanschlag / Reklamen, Merkblätter
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Plakatanschlag / Reklamen
Das Anschlagen von Plakaten auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
Vorgehen: Die Plakate sind vor dem Aufhängen von der Einwohnerkontrolle oder von der Gemeindepolizei mit einem Stempel versehen zu lassen. Die Bewilligung ist gebührenfrei. Die Orte, wo Plakate angeschlagen werden dürfen und welche weiteren Bestimmungen dafür gelten, können den Merkblättern der Gemeindepolizei entnommen werden. Plakate, die nicht an diesen Orten aufgehängt werden oder anderweitige Bestimmungen verletzen, werden vom Bauamt kostenpflichtig entfernt.
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SBB-Tageskarten Gemeinde
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Die Gemeinde Würenlos stellt pro Tag vier SBB-Tageskarten zur Verfügung.
Die Tageskarten mit dem Geltungsbereich eines SBB-Generalabonnements 2. Klasse ermöglichen freie Fahrt auf allen Strecken der SBB und zahlloser Betriebe des öffentlichen Verkehrs (Bahn, Bus, Schiff) und vereinzelt auch für Privat- und Bergbahnen. Ein Halbtaxabonnement ist nicht erforderlich.
Die Tageskarten zum Preis von je Fr. 41.00 können über diese Website online gebucht oder telefonisch bei der Einwohnerkontrolle (Tel. 056 436 87 00) reserviert werden. Nicht vorreservierte Tageskarten können von Montag bis Freitag ab 15.00 Uhr am Vortag des Reisetages am Schalter der Einwohnerkontrolle zum ermässigten Preis von Fr. 25.00 bezogen werden (für Sonntag und Montag gilt der Freitag). Die Karten müssen innert 5 Tagen ab Reservationsdatum auf der Einwohnerkontrolle abgeholt und sofort bezahlt werden. Es erfolgt kein Versand. Die Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die
Einwohnerkontrolle Würenlos
Schulstrasse 26
5436 Würenlos
Tel. 056 436 87 00
einwohnerkontrolle@wuerenlos.ch
Öffnungszeiten:
Montag 08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag bis Freitag 08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.00 Uhrzu den detaillierten Nutzungsbestimmungen
weitere Informationen zu den Tageskarten
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Sonderentsorgungstage
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Gibt es in Würenlos Sonderentsorgungstage?
Nein. Seit 1. Januar 2001 kann die Bevölkerung von Würenlos die Dienstleistungen des Entsorgungsplatzes Untere Geisswies in Wettingen beanspruchen. Deshalb werden ab 2001 keine Entsorgungstage mehr durchgeführt.
Haben Sie eine Frage zur Entsorgung bestimmter Materialien? Beachten Sie die Angaben im Bereich Entsorgung oder schauen Sie im Entsorgungskalender nach. Die Bauverwaltung erteilt Ihnen nähere Auskünfte.
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Steuerberechnung
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Die zu erwartenden Steuern können online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Website des Kantantonalen Steueramtes.
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Steuererklärung einreichen, Fristverlängerungsgesuch
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Steuererklärung, Einreichung / Fristverlängerung
Üblicherweise ist die ordentliche Steuererklärung bis 31. März einzureichen. Eine verspätete Einreichung bis zum 31. Mai wird vom Steueramt stillschweigend akzeptiert. Falls Sie auch diesen Termin nicht einhalten können, müssen Sie beim Steueramt um eine Fristerstreckung ersuchen. Dazu genügt ein E-Mail oder eine telefonische Mitteilung (Tel. 056 436 87 40) unter Angabe des gewünschten Einreichungstermins. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung vom Steueramt.
Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.
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Steuererklärung, wann ist die nächste Steuererklärung auszufüllen?
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Jeweils ca. anfangs Februar jeden Jahres erhalten Sie die Unterlagen zur Steuererklärung. In dieser sind die Zahlen des vorangegangenen Jahres zu deklarieren. Aufgrund der Steuererklärung wird dann die definitive Steuerrechnung für das deklarierte Jahr erstellt.
Beispiel: Anfangs Februar 2005 erhalten Sie die Unterlagen für die Steuererklärung 2004. Daraufhin erhalten Sie die definitive Steuerveranlagung für das Jahr 2004.
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Steuergesetz
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In Kraft seit 1.1.2001; Steuerveranlagung und Rechnung werden aufgrund der Einkünfte und Abzüge des laufenden Kalenderjahres berechnet.
Beispiel: Anfangs 2001 erhalten Sie vorerst die provisorische Steuerrechnung. Anfangs 2002 müssen Sie eine Steuererklärung mit Angaben zu Ihren Einkünften und Abzügen des Jahres 2001 ausfüllen. Aufgrund dieser Angaben wird die definitive Rechnung erstellt. Dieser Vorgang setzt sich jährlich unverändert fort.
Der Unterschied zum bisherigen System liegt darin, dass bei Einkommensänderungen im Laufe des Jahres umgehend eine neue angepasste provisorische Rechnung verlangt werden kann. Einkommenschwankungen wirken sich somit schneller auf die Steuerrechnung aus.
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Steuerinkasso, weitere Fragen
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Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
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Steuern, Stundungsgesuch einreichen
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Zahlungsschwierigkeiten Steuern
Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit, der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu einzureichen. Diesem Stundungsgesuch sind folgende Beilagen in Kopie beizulegen:
- Mietvertrag
- Einkommensbelege / Lohnausweise
- Krankenkassenpolice
- Kreditverträge (falls Kredite)
- Auszug aus Betreibungsregister.
Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Ein Verzugszins bleibt auch bei Gewährung einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Weitere Auskünfte erteilt die Finanzverwaltung.
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Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt
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Für die Frage der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist entscheidend, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung auf der Einwohnerkontrolle, wenn eine Person mindestens für einige Monate ins Ausland verreist, ihre Arbeitsstelle und Wohnung kündigt, in der Zwischenzeit den Heimatschein in ihrer Heimatgemeinde deponiert und sich nach der Rückkehr in einem anderen Kanton anmeldet.
Weitere Informationen erteilt das Gemeindesteueramt.
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Steuerrechnung, defintive
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Die Steuerveranlagungen werden in der Regel nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die eingereicht Steuererklärung ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen können entstehen, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird vom Kant. Steueramt überprüft. Die Steuererklärungen werden durch die Steuerkommission überprüft, welche etwa alle 2 Monaten Sitzung abhält. Erst nach dieser Prüfung dürfen die definitiven Veranlagungen mit den Rechnungen versandt werden.
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Steuerregisterauszug bestellen
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Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt oder per Post zugestellt werden.
Steuerregisterauszug bestellen
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Steuerveranlagung, Einsprache
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Die schriftliche Einsprache ist innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission der Gemeinde (per Briefpost) einzureichen. Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
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Terminanfrage für Gespräch
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Gemeindeammann, Sprechstunden
Der Gemeindeammann ist am Montag jeweils von 16.30 - 18.00 zu sprechen. Termine für Besprechungen (auch für Zeiten ausserhalb der Sprechstunde) sind vorab telefonisch (056 436 87 20) oder per E-Mail zu vereinbaren.
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Todesfall, Auskunft beim Bestattungsamt
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Todesfall im Spital
Das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Dieses ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.
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Todesfall, Merkblatt für Angehörige
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Todesfall zu Hause
Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall dem Bestattungsamt Würenlos (Tel. 056 436 87 21) anzuzeigen. Das Bestattungsamt ist besorgt für die Einsargung, den Transport und die Beisetzung. Es organisiert auch eine allfällige Kremation. Die ärztliche Todesbescheinigung (Original) und - soweit vorhanden - das Familienbüchlein sind zur Bespechung am nächsten Werktag mitzubringen. Bei Todesfällen an Wochenenden ist das Bestattungsamt erreichbar unter Telefon 079 779 66 08 oder 079 380 94 60.
Merkblatt "Wichtige Massnahmen bei einem Todesfall"
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Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen
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Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind der Gemeindeschreiber und der Gemeindeammann bzw. deren Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten:
Beglaubigung Unterschrift Fr. 10.--, jede weitere Unterschrift Fr. 5.--
Beglaubigung von Dokumenten: Erste Seite Fr. 5.--, jede weitere Fr. 2.--
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Velo-/Mofa-Fund, weitere Fragen
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Velo-/Mofa-Fund
Auffunde von Fahrrädern und Motorfahrrädern können der Gemeindepolizei Würenlos (Tel. 056 436 87 17) gemeldet werden.
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Visum, noch Fragen?
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller (Besucher) und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Verpflichtungserklärung (Fr. 50'000.00) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Gebühr: Fr. 61.00
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Vorschriften betreffend Fotos für Identitätskarten
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Fotos für Identitätskarten
Gute Fotovorlagen sind für eine einwandfreie Bildwiedergabe auf der Identitätskarte unerlässlich. Der Bund hat daher Vorschriften erlassen, welche zwingend einzuhalten sind.
Vorschriftsgemässe Fotos für Identitätskarten können auch bei der Einwohnerkontrolle Würenlos zum Preis von Fr. 10.00 gemacht werden.
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Waffenerwerbsschein, weitere Fragen
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Waffenerwerbsschein
Gesuchsformulare für den Waffenerwerbsschein sind bei der Kantonspolizei zu beziehen und beim Aarg. Polizeikommando einzureichen
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Wegweiser der SVA
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Wegweiser zu allen Bereichen der Sozialversicherung
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Weitere Fragen an den Sektionschef
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Auslandurlaub bis höchstens 12 Monate
In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub und sie melden sich beim Sektionschef auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
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Weitere Fragen an Sektionschef
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Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten
Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub. Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.
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Zahlungskonditionen, konkrete Anfrage
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Zahlungskonditionen Steuern
Bei Zahlung der Steuern bis 30. April wird ein Skonto von 0,75 % gewährt (für juristische Personen beträgt der Skonto 1,50 %).
Die Steuern werden jeweils per 31. Oktober zur Zahlung fällig.
Ab 1. November wird ein Verzugszins von 5,50 % berechnet.
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden. Bei Wegzug sind die Steuern 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
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Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen
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Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung)
Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen. Beim Zuzug müssen Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis, den Mietvertrag und allenfalls den Familienausweis/das Familienbüchlein, Ausländer den Ausländerausweis, den Pass, den Arbeitsvertrag, den Mietvertrag, die Geburts-/Abstammungsurkunde, allenfalls den Eheschein und bei Zuzug aus dem Ausland oder einem anderem Kanton 1 aktuelles Passfoto mitbringen.
Beim Wegzug/Umzug ist ein Personalausweis, die Meldebestätigung (Niederlassungsausweis) und bei Ausländer zwingend der Ausländerausweis vorzuweisen. Vermieter sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle Ein- und Auszüge von Mietern zu melden.










