Wissenswertes über die Volksschulen

Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Mit dem obligatorischen Kindergarten dauert die Schulpflicht elf Jahre. Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist für Kinder unentgeltlich; der Besuch der Volksschule hat aber in der Regel am Wohnort respektive in der entsprechenden Kreisschule zu erfolgen.

Kinder die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten eintreten. Schulpflichtige, aber noch nicht in allen Teilen schulreife Kinder haben die Möglichkeit, die Einschulungsklasse zu besuchen. Musikalische Grundschule, Deutsch-Zusatzunterricht für fremdsprachige SchülerInnen, Logopädieunterricht sowie Aufgabenhilfe sind ebenfalls Angebote der Gemeinde Würenlos.

Die aargauische Volksschule ist unterteilt in Primarschule (1. bis 6. Klasse) und Oberstufe (7. bis 9. Klasse).

Die Oberstufe gliedert sich in drei Züge: Alle drei Angebote (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) dauern drei Jahre. Der Übertritt in einen der drei Oberstufenzüge erfolgt nach kantonal festgelegten Bedingungen; ein System der Durchlässigkeit ermöglicht während der Oberstufen-Jahre den Wechsel von einem Zug in einen anderen. Besondere Schultypen an der Volksschule sind Kleinklasse, Werkjahr, Berufswahlschule und Integrations- und Berufsfindungsklasse.

Nähere Auskünfte betreffend Kindergarten oder Volksschule sowie Einteilung der neuzugezogenen Kinder erteilt die Schulverwaltung.

Bei Schulproblemen stehen den Eltern der Schulpsychologische Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Bezirks Baden sowie die Jugend- und Erziehungsberatung zur Verfügung.