Die Gemeinde Würenlos ist dem Gemeindeverband Amtsvormundschaft des Bezirks Baden angeschlossen. Zur Hauptaufgabe der Amtsvormundschaft gehört die Führung von Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Für die Errichtung der vormundschaftlichen Massnahmen ist die Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat) zuständig.
Die Amtsvormundschaft befindet sich im Zentrum der Stadt Baden an der Gstühlplatz 2.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Links zu Rechtsbestimmungen im Vormundschaftswesen:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Kant. Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB)
Kant. Verordnung über das Vormundschaftswesen
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern
Übersicht über vormundschaftliche Massnahmen
Modell-Handbuch für private Mandatsträger










