Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Auszugsdatum. Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei oder melden Sie Ihren Wegzug schnell und einfach mit eUmzug.

Für die Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte / Pass
  • Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (resp. Aufenthaltsausweis bei Wochenaufenthalt)



Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Reisepass / Personalausweis
  • Meldebestätigung