Das Fundbüro Würenlos ist an das internetbasierte Fundsystem Fundservice Schweiz angeschlossen. Durch den elektronischen Datenabgleich wird die Fundsachenvermittlung deutlich vereinfacht.

Haben Sie etwas verloren?
Suchen Sie bequem von Zuhause aus nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Wurde dieser noch nicht abgegeben können Sie eine kostenlose Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird.

Hier finden Sie eine Übersicht der Fundgegenstände, die in letzten zwei Monaten in Würenlos abgegeben wurden.

Haben Sie etwas gefunden?
Ist Ihnen der Verlierer unbekannt und der Wert des gefundenen Gegenstand übersteigt 10 Franken so geben Sie den Gegenstand bei Ihrem zuständigen Fundbüro ab. Kann der Gegenstand erfolgreich vermittelt werden und es handelt sich nicht um Diebesgut haben Sie als Finder Anrecht auf Ersatz aller Auslagen sowie einen angemessenen Finderlohn.

Finderlohn
Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder gem. Art. 722 Abs. 2 ZGB Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (ca. 10 % des Warenwertes). Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Haben Sie den Gegenstand in einem bewohnten Haus oder in einem öffentlichen Gebäude bzw. Verkehrsmittel gefunden, geben Sie diesen dem Hausherrn, dem Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person ab. Weder Sie selbst noch die zuständige Person hat in diesem Fall ein Recht auf Finderlohn.

Schweizerische Tiermeldezentrale
Falls Sie ein Tier vermissen oder eines gefunden haben, können Sie dies via www.stmz.ch (Online-Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale) melden.

Kontakte für die Abklärung von Fundgegenständen:

Hauswarte Schule

 

056 436 87 53
(nur Kleidungsstücke, die in den Schul- und Sportanlagen die letzten 3 Monate aufgefunden wurden)

Einwohnerdienste/Fundbüro056 436 87 00 (alle übrigen Gegenstände)
Online-Fundbüro Schweiz

www.easyfind.ch