Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Der Grund für diesen Entscheid sind die gegenüber der letzten Beurteilung verschärfte Trockenheitssituation und die Wetterprognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die stark ausgetrocknete Laubschicht im Wald erhöht die Gefahr zusätzlich. Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.

Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Massnahmen strikte einzuhalten:

  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.

Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.

Medienmitteilung vom 17. April 2020
Merkblatt Trockenheit Gefahrenstufe 4
Informationen zur Trockenheit

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