Nachdem innert der angesetzten Nachmeldefrist (Ablauf: 24. August 2021, 12.00 Uhr) bei der Gemeindekanzlei nur ein weiterer Wahlvorschlag für die Finanzkommission und keine weiteren Wahlvorschläge für Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz, Stimmenzähler und Stimmenzähler-Ersatz eingegangen sind, hat die anordnende Behörde bzw. das Wahlbüro die Vorgeschlagenen gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) als in stiller Wahl gewählt erklärt. Eine Urnenwahl findet somit nicht statt.
Publikationstext mit allen gewählten Personen
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