Kehricht- und Grüngutentsorgung

Da die Abfallentsorgung zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt, wird sie auch in dieser ausserordentlichen Zeit aufrechterhalten.

Kommunale Kehrichtsammlung

Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten bleibt weiterhin gewährleistet. Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:

  • Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher sind unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken zu sammeln.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d. h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. Diese Massnahme soll eine Infektionsgefahr ausschliessen. Ebenfalls dürfen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

Kommunale Sammelstellen

Die öffentlichen Sammelstellen bleiben geöffnet. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Sammelstellen nur aufzusuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.

Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

Siehe auch offizielle Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt

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