Referendum gegen Gemeindeversammlungsbeschluss

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse / Referendum

Gestützt auf § 62g Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Aargau (GPR) vom 10. März 1992 gibt der Gemeinderat bekannt, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021, "Umbau Gemeindehaus; Zusatzkredit" mit 594 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist.

Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag (9. Dezember 2021, Datum der Hinterlegung des Unterschriftenbogens) auf 4'169. Die erforderliche Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt einen Zehntel oder 417. Total eingereicht worden sind 600 Unterschriften, wovon 594 gültig sind. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Zustandekommen des Referendums. Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 20. März 2022, statt.

Gegen diesen Beschluss kann innert drei Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Die übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 sind nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen.

Würenlos, 18. Januar 2022

Gemeinderat

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