Schliessung der Mehrzweckhalle und der Räumlichkeiten

Aufgrund der von Bundesrat angeordneten COVID-19-Verschärfungen vom 13. Januar 2021 wurde beschlossen, die Sportanlagen sowie weitere Räumlichkeiten bis 28. Februar 2021 zu schliessen.

Die Sportanlagen werden nur für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren geöffnet . Für Trainings von Ü16-Jährigen bis maximal 5 Personen, welche draussen stattfinden, sind die weiteren Bestimmungen des Bundes und Kantons zu beachten. Es sind die geltenden Schutzkonzepte sowie die einschlägigen Vorgaben von Bund und Kanton strengstens einzuhalten. Sollten derm Gemeinderat feststellen, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden, wird der Gemeinderat gegebenenfalls die komplette Schliessung der Sportanlage verfügen. Weitere Verschärfungen von Bund und Kanton bleiben ohnehin vorbehalten.

Ungeachtet der Zulässigkeit im Rahmen der Bundes- und Kantonsvorgaben haben sich die verantwortlichen Vereine resp. Anbieter von Angeboten zu vergegenwärtigen, ob es sinnvoll ist, in der aktuellen Pandemie-Lage Trainings durchzuführen.

Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum sind derzeit untersagt. In diesem Sinne möchte der Gemeinderat dringend und mit Nachdruck, an die Eltern appellieren, dass die Eltern ihre Kinder selbstständig in den Unterricht bzw. in das Training gehen lassen und sie weder zu Fuss noch mit dem Auto begleiten, weil es sonst unweigerlich zu Ansammlungen von mehr als 5 Personen vor der Mehrzweckhalle kommt. Wenn Kinder von auswärts kommen, können die Eltern mit dem Auto vorfahren, aber sie sollen es vermeiden, auszusteigen - und beim Abholen sollen sie bitte im Auto warten.

Das Forsthaus "Tägerhard" und der Gmeindschäller bleiben in jedem Fall geschlossen.

Der Gemeinderat zählt auf Ihr Verständnis und auf Ihren Beitrag zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus.

Bleiben Sie gesund!

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