Schliessung Schul-, Sport- und Freizeitanlagen

Die Polizei hat wiederholt Verstösse gegen das Versammlungsverbot festgestellt. Vor allem auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen wurden Personen angetroffen, welche sich entweder in Gruppen von mehr als 5 Personen oder unter Missachtung der sozialen Distanz sportlich betätigt haben.

Zur konsequenten Durchsetzung des Verbots des Bundes und zur Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs sind daher sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau ab dem 30. März 2020 von 20.00 Uhr abends bis 08.00 Uhr morgens geschlossen. Bei Nichtbefolgen der angeordneten Massnahmen werden diese zwangsweise durchgesetzt, nötigensfalls mit Hilfe der Polizei. Widerhandlung gegen diese Anordnung wird mit Busse bestraft.

Die Massnahme hat so lange Bestand wie das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gemäss Art. 7c der COVID-19 Verordnung 2 vom 13. März 2020 in Kraft ist.

Zurück zur Übersicht