Zurückschneiden von Bäumen und Hecken

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden gebeten, Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Grundeigentümer, deren Bäume an öffentliche Strassen und Gehwege angrenzen, haften für Schäden und Verletzungen, welche durch Ihre Bäume bzw. Äste entstehen.

Wir bitten Sie, für den Rückschnitt das Merkblatt "Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern" zu beachten. Das Zurückschneiden der Bäume und Hecken hat bis 15. November 2019 zu erfolgen.

Bauverwaltung Würenlos

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