Gemäss kantonaler Vollziehungsverordnung zum Arbeitsgesetz gilt der 1. August als gesetzlicher Feiertag. Er ist im Sinne von Art. 20a des Arbeitsgesetzes dem Sonntag gleichgestellt. Die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe werden ausdrücklich auf diese Bestimmungen hingewiesen und gebeten, den Ruhetag einzuhalten.
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Freitag, 1. August 2025 (Bundesfeiertag), den ganzen Tag geschlossen.
Für Notfälle können erreicht werden:
| Bestattungsamt | 056 436 87 29 |
| Technische Betriebe | 056 436 87 65 |
| Regionalpolizei Wettingen-Limmattal / Polizei | 056 417 92 00 oder Notruf 117 |
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeinderat und Gemeindepersonal