Teilzonenplanänderung Materialabbauzone "Bifig-Flüefeld"

13.08.2025

Die Unterlagen der Teilzonenplanänderung Materialabbauzone "Bifig-Flüefeld" und der abschliessende Vorprüfungsbericht des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, liegen gemäss § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 15. August bis 15. September 2025 zur Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen sind während den ordentlichen Bürozeiten auf der Bauverwaltung einsehbar. Zudem werden diese hier auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen schriftlich innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Würenlos, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos, eingereicht werden.

Auflageakten: