Der Kanton Aargau hat eine Gefahrenmeldung verfügt. Es gilt aktuell (24. Juni 2026) die Gefahrenstufe 4 von 5.
Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrän dern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgeho ben.
Bevölkerung aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen.
- Bei offenem Feuer ist auf den Funkenflug zu achten. Bei Wind sollte auf das Feuern verzichtet werden.
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.
Merkblatt Waldbrandgefahr Gefahrenstufe 4
Medienmitteilung des Kantons Aargau