Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat am 27. Juli 2022 ein sofortiges Verbot für Feuerwerk erlassen. Die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr bleibt auf die Stufe 4 (von 5) und damit bleibt das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bestehen (grosse Waldbrandgefahr). Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weitgehend trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen ehröhen die Gefahr zusätzlich.

Das Feuer- und Feuerwerkverbot gilt für das gesamte aargauische Kantonsgebiet. Feuern im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand ist untersagt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Am Bundesfeiertag, 1. August 2022, ist jegliches Feuerwerk verboten. Auf das Höhenfeuer und auf den Fackel- und Lampionumzug wird ebenfalls verzichtet.

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