Aufhebung Kaminfegermonopol per 01.01.2022

Das Kaminfegermonopol wird im Kanton Aargau per 1. Januar 2022 aufgehoben. Das bedeutet, dass keine Kaminfegerkonzession mehr vergeben werden muss. Der bisher zuständige Kamin­feger muss nicht mehr von den Gemeinden periodisch gewählt werden, da die Kaminfegermeis­ter zukünftig im freien Markt tätig sein werden. Aargauische und auch auswärtige Fachpersonen für Kaminfegerarbeiten können künftig im gesamten Kantonsgebiet tätig sein, sofern sie in der von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geführten öffentlichen Liste eingetragen sind. Der kantonale Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten sowie die kommunalen Tarife für Kamin­fegerarbeiten werden aufgehoben.

Die Kontroll- und Reinigungspflicht von Feuerungsanlagen bleibt gemäss AGV unverändert be­stehen. Für die Unterhalts- und Reinigungspflicht ist die Eigentümerschaft selbst verantwortlich. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Kaminfeger. Wenn Sie im Schadenfall keinen Nachweis des Kaminfegers erbringen können, kann die AGV Kürzungen vornehmen oder den Schadenfall sogar ablehnen.

Der amtliche Feuerungskontrolleur sowie der kommunale Brandschutzbeauftragte werden wei­terhin von jeder Gemeinde gewählt.

Sollten Sie weiterhin den bis anhin von der Gemeinde Würenlos gewählten Kaminfeger Roland Frei, Müliwiseweg 1a, Würenlos, beauftragen wollen, muss nichts unternehmen werden. Sie er­halten weiterhin wie gewohnt turnusgemäss einen Terminvorschlag für die fälligen Kaminfeger­arbeiten und Feuerungs- und Abgaskontrollen direkt von Kaminfeger Roland Frei. Falls Sie den Kaminfeger wechseln möchten, werden Sie gebeten, dies dem Kaminfeger Roland Frei schrift­lich mitzuteilen.

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