Eingeschränkter Schalterdienst

Coronavirus - Verkehr mit Gemeindeverwaltung

Aufgrund der aktuellen ausserordentlichen Lage hat die Geschäftsleitung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus am 23. März 2020 neue Massnahmen beschlossen.

Die öffentliche Verwaltung der Gemeinde Würenlos hält ihren Betrieb in verändertem Rahmen aufrecht. Detaillierte Informationen zur Erreichbarkeit einzelner Dienste.

Das Gemeindehaus und die Schule (Schulverwaltung) sind ab sofort grundsätzlich nicht mehr öffentlich zugänglich. Die Verwaltung ist aber während der normalen Öffnungszeiten telefonisch, per E-Mail oder per Brief erreichbar. Es können in dringenden Fällen resp. in Fällen, die einen Besuch am Schalter zwingend erfordern, Termine vereinbart werden. Dabei sollen die Besuche wenn möglich auf 15 Minuten Dauer beschränkt werden und es sind die Abstandsregeln (2 Meter) einzuhalten. Wer das Gemeindehaus / Schulhaus betritt, ist aufgefordert, seine Hände zu desinfizieren.

Der Pikettdienst bleibt unverändert aufrechterhalten.

Die Kundinnen und Kunden werden aufgefordert, ihr Anliegen wenn immer möglich telefonisch, per E-Mail oder per Brief zu regeln. Die meisten Anliegen erfordern keine persönliche Vorsprache und die Dienstleistungen stehen online zur Verfügung. Beim Versand von Dokumenten wird auf eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr verzichtet. Besprechungstermine finden nur statt, wenn diese unverzichtbar und vorher telefonisch oder per E-Mail vereinbart worden sind. Sitzungen und Besprechungen werden im gleichen Sinne ebenfalls auf ein Minimum beschränkt. Dringende Beratungsgespräche (z. B. Jugend- und Familienberatung) werden nach Möglichkeit nur noch telefonisch durchgeführt. Wer das Gemeindehaus betritt, ist aufgefordert, seine Hände zu desinfizieren.

Einwohnerdienste: Wer sich anmelden, abmelden oder (innerhalb von Würenlos) ummelden möchte, kann dies online über die Plattform www.eumzug.swiss tun. Verfallsanzeigen für die Verlängerung von Ausländerausweisen können vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer gut leserlichen Kopie des heimatlichen Reisepasses per Post eingereicht werden. Abzuholende Ausländerausweise werden nach Erhalt des alten Ausländerausweises (per Post oder durch Einwurf in den Gemeindebriefkasten) mit Rechnung nach Hause versandt. Gesuche für Lernfahrausweise und Lebensbescheinigungen können ausnahmsweise ebenfalls mit allen erforderlichen Unterlagen per Post eingereicht werden.

Stornierung von Reservationen / Rückgabe SBB-Tageskarten: Raumreservationen (Gmeindschäller, Mehrzweckhalle, Forsthaus "Tägerhard" etc.), die entweder durch die Mieter abgesagt oder durch die Gemeinde untersagt werden müssen, werden ohne Kostenfolge für die Mieter storniert. Dasselbe gilt für bereits verkaufte SBB-Tageskarten, die nicht mehr eingelöst werden. Tageskarten sind nach Möglichkeit vor Ablauf des Datums den Einwohnerdiensten zuzustellen unter Angabe einer Kontoverbindung. Es wird um Geduld gebeten bezüglich der Rückerstattung.

Reservationen für Lokalitäten: Es werden zurzeit keine Reservationen für Lokalitäten (Gmeindschäller, Forsthaus, Mehrzweckhalle etc.) entgegengenommen. Besten Dank für Ihr Verständnis.

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