Ersatzwahl Stimmenzähler/in

Ersatzwahl einer Stimmenzählerin bzw. eines Stimmenzählers für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 / Anmeldeverfahren.

Regula Karner-Näf tritt per Ende 2022 als Stimmenzählerin zurück. Am 25. September 2022 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl einer Stimmenzählerin bzw. eines Stimmenzählers für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Würenlos zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei Würenlos bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 12. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.wuerenlos.ch heruntergeladen werden.

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag), welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird, berücksichtigt werden. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro aber nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen
wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang grundsätzlich jede in der Gemeinde Würenlos wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Ein allfällig erforderlicher 2. Wahlgang findet am 27. November 2022 statt.

Würenlos, 10. Juni 2022

Wahlbüro Würenlos

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