Generelles Projekt der Modernen Melioration

Nach der eidgenössischen und kantonalen Vorprüfung werden gestützt auf § 21 des kantona­len Landwirtschaftsgesetzes (LwG AG), § 17 und § 21 der kantonalen Verordnung über die Strukturverbesserungen (VSV), Art. 97 des eidgenössischen Landwirtschaftsgesetzes (LwG) sowie Art. 12 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) folgende Akten öffentlich aufgelegt:

  1. Generelles Projekt, Plan 1:2500
  2. Plan Massnahmen Wegnetz 1:5000, Plan Massnahmen Wasserhaushalt 1:5000
  3. Technischer Bericht zum Generellen Projekt
  4. Vorprüfungsbericht der Landwirtschaft Aargau vom 18. Januar 2018
  5. Vorbescheid des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 4. April 2019

Die Unterlagen liegen vom Montag, 3. Juni 2019, bis Mittwoch, 3. Juli 2019, auf der Bauverwaltung Würenlos, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos, öffentlich auf. Der Übersichtsplan und der technische Bericht können während der Auflagefrist auf der Webseite der Gemeinde Würenlos eingesehen werden.

Einsprachen gegen die oben aufgeführten Auflageakten (a, b und c) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Präsidenten der BVG Würenlos, Herrn Jakob Baumann, Hauptstrasse 75, 5234 Villigen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Zur Einsprache ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Organisationen im Sinne von Art. 12 NHG sind ebenfalls zur Einsprache berechtigt. Ebenso Organisationen im Sinne von Art. 55 Abs. 3 und Art. 55f Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz sowie Organisationen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fuss- und Wanderwege.

Würenlos, im Mai 2019
Ausführungskommission der BVG Würenlos
 

Downloads:
- Übersichtsplan
- Technischer Bericht

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