Hundekontrolle 2019

Für jeden gehaltenen Hund, der über 3 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Hundesteuer wird wiederum im Monat Mai in Rechnung gestellt und beträgt für die Periode vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 für den ganzen Kanton einheitlich Fr. 120.00.

Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, allfällige Änderungen (d. h. wenn ein neuer Hund angeschafft wurde, ein eingelöster Hund nicht mehr lebt oder an einen anderen Platz gegeben wurde) den Einwohnerdiens­ten bis 15. Mai 2019 zu melden 
 

Befreiung von der Hundetaxe

Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenführhunde, Behindertenhunde, Rettungshunde, Diensthunde). Dafür muss der Gemeinde bis 15. Mai 2019 ein entsprechender Nachweis vorliegen. Sanitäts- und Therapie­hunde sind seit 2014 nicht mehr befreit und voll taxpflichtig.

Weitere Information zur Hundekontrolle

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