Für jeden gehaltenen Hund, der über 3 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Hundesteuer wird wiederum im Monat Mai in Rechnung gestellt und beträgt für die Periode vom 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 für den ganzen Kanton einheitlich Fr. 120.00.
Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, allfällige Änderungen (d. h. wenn ein neuer Hund angeschafft wurde, ein eingelöster Hund nicht mehr lebt oder an einen anderen Platz gegeben wurde) den Einwohnerdiensten bis 30. April 2022 zu melden.
Befreiung von der Hundetaxe
Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenführhunde, Rettungshunde, Diensthunde). Dafür muss der Gemeinde bis 30. April 2022 ein entsprechender Nachweis vorliegen. Sanitäts- und Therapiehunde sind seit 2014 nicht mehr befreit und voll taxpflichtig.
Weitere Information zur Hundekontrolle