Maskentragpflicht im Gemeindehaus

Die aktuell wieder sehr angespannte Situation rund um die Corona-Pandemie hat auch für den Betrieb der Gemeindeverwaltung Folgen.

Bitte beachten Sie daher, dass seit Montag, 19. Oktober 2020, eine Maskentragepflicht im Gemeindehaus gilt. Bei den Haupteingängen des Gemeindehauses stehen Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung.

Die Einwohnerinnen und Einwohner werden aufgefordert, nur noch absolut dringend notwendige Angelegenheiten im Gemeindehaus zu erledigen. Alle anderen Anliegen sind telefonisch, per E-Mail oder per Brief zu regeln. Der persönliche Kundenkontakt wird auf das Dringlichste resp. Notwendigste eingeschränkt.

Sie helfen uns auf diese Weise, den Betrieb der Gemeindeverwaltung aufrechterhalten zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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