Neue Verkehrsregeln

Infolge der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen per Januar 2021 beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Massnahmen im rollenden Verkehr
Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, wenn auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Automobilisten müssen die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird. Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei darf der Pannenstreifen nicht belegt werden, da dieser weiterhin für Notfälle und Pannen freigehalten werden muss. Das Nichtbeachten dieser Änderungen wird mit einer Ordnungsbusse geahndet. Rechtsvorbeifahren im Kolonnenverkehr auf der Autobahn ist ab 2021 auch bei dreispurigen Autobahnen erlaubt, Rechtsüberholen und Wiedereinschwenken bleibt verboten.

Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs
Radfahrern ist es ab 2021 gestattet, bei entsprechender Kennzeichnung, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen. Ausserdem dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Fahrrad auf dem Trottoir fahren. Dies jedoch nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Massnahmen für den ruhenden Verkehr
Parkplätze für Elektrofahrzeuge dürfen ab nächstem Jahr grün eingefärbt werden, damit soll die Suche für Parkplätze mit Ladestationen erleichtert werden. Ebenfalls neu eingeführt wird ein entsprechendes Symbol, welche die Abstellflächen kennzeichnet. Neu dürfen gebührenpflichtige Parkfelder auch auf Motorräder und schnelle E-Bikes ausgedehnt werden.

Tempo 100 für leichte Motofahrzeuge mit Anhänger
Für leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger bis 3.5t wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Zugfahrzeug und Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung Bundesrat

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