Öffentliche Auflage Bodenverbesserungsgenossenschaft: Neuzuteilung und Dienstbarkeitsbereinigung

Nach der eidgenössischen und kantonalen Vorprüfung werden gestützt auf § 21 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LwG AG), § 17 und § 21 der kantonalen Verordnung über die Strukturverbesserungen (VSV), Art. 97 des eidgenössischen Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Akten über die Neuzuteilung öffentlich aufgelegt. Folgende Unterlagen sind Teil des Genehmigungsinhaltes:

a)    Neuer Besitzstand Situation 1:1'000; Pläne Nr. 5 und 6; 31, 15, 30; 33; 29 und 30, 34 und 35, 37 und 38, 40
b)    Technischer Bericht zur Neuzuteilung
c)    Register Neuer Besitzstand, Mehr- und Minderzuteilungen pro Grundeigentümer
d)    Dienstbarkeitsbereinigung gem. §21 lit. c LwG AG: Die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vor- und Anmerkungen, welche in den Neuen Besitzstand übertragen, respektive nicht übertragen werden.

Des Weiteren liegt ein Pachtlandarrondierungsentwurf zur Orientierung auf. Es können keine Einsprachen gegen den Pachtlandarrondierungsentwurf eingereicht werden. Es handelt sich um einen Vorschlag ohne Rechtsfolgen. Die Pachtverhältnisse werden nach Neuantritt privat-rechtlich zwischen Verpächter und Pächter neu ausgemacht. Der Pachtlandarrondierungsentwurf bietet lediglich eine Gedankenstütze, wie die Arrondierung der Bewirtschaftungsflächen zusätzlich optimiert werden kann.

Die obengenannten Unterlagen liegen vom Freitag, 4. November 2022, bis Montag, 5. Dezember 2022, auf der Bauverwaltung Würenlos, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos, öffentlich auf oder können hier auf der Website heruntergeladen werden.

Während der öffentlichen Auflage werden die Grenzrichtungen der aufstossenden Grenzen in der Flur gekennzeichnet. Bei Unklarheiten zur Verpflockung melden Sie sich bitte direkt bei Frau Rahel Senn, Steinmann Ingenieure und Planer AG, Brugg (Tel.: 056 441 16 16).

Auskunftserteilung:
Der Präsident der Ausführungskommission und die Technische Leitung werden an folgenden Tagen im Auflagelokal vor Ort sein, um Fragen zu den Auflageakten zu beantworten.
-    Dienstag, 22. November 2022, 18:00 bis 20:00 Uhr
-    Samstag, 26. November 2022, 09:00 bis 11:00 Uhr

Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen gegen die oben aufgeführten Auflageakten (a, b, c und d) sind innerhalb der Auf-lagefrist schriftlich an den Präsidenten der BVG Würenlos, Jakob Baumann, Hauptstrasse 75, 5234 Villigen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Zur Einsprache ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Ausführungskommission der Bodenverbesserungsgenossenschaft Würenlos

Downloads:

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