Prämienverbilligung 2020

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2020

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung.

Wie läuft das Prämienverbilligungsverfahren im Kanton Aargau ab?
Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung.

Wer erhält automatisch einen Anmeldecode?
Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2017 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten von der SVA Aargau per Post einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt nach den Sommerferien bis am 30. September 2019.

Keinen Code erhalten?
Ab Oktober 2019 können Sie den Code direkt über die Website unter www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Wie wird ein Antrag gestellt?
Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragsstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer.

Wie lange kann ein Antrag gestellt werden?
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2019 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2020 mehr stellen.

Beziehen Sie Ergänzungsleistungen oder erhalten Sie Sozialhilfe?
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Solange Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Ihre Krankenversicherung wird von der SVA Aargau direkt informiert.

Sind Sie neu im Kanton Aargau wohnhaft und haben noch keine Prämienverbilligung beantragt?
Eine Codebestellung ist nicht erforderlich. Sie können mit dem Antragsformular für Neuzuzüger Ihre Prämienverbilligung beantragen. Diesen finden Sie unter www.sva-ag.ch/meldung.

Möchten Sie eine Veränderung Ihrer finanziellen und/oder persönlichen Situation melden?
Verwenden Sie dazu das Änderungsformular unter www.sva-ag.ch/meldung.

Wichtig zu wissen:
Wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert, müssen Sie dies der SVA Aargau unbedingt mitteilen.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Aargau finden Sie unter www.sva-ag.ch/pv.

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