Regelungen Räumlichkeiten Gemeinde (Corona-Pandemie)

Aufgrund der von Bundesrat angeordneten COVID-19-Massnahmen und Lockerungen vom 14. April 2021 wurden folgende Regelungen in Bezug auf die Mehrzweckhalle und Räumlichkeiten beschlossen:

Turnhallen (Mehrzweckhalle, Alte Turnhalle)
Ab Montag, 19. April 2021, dürfen Jugendliche bis 20 Jahre (Jahrgang 2001) draussen sowie drinnen sportliche Tätigkeiten ausüben. Zudem dürfen neu Wettkämpfe stattfinden, jedoch ohne Publikum. Die Trainerinnen und Trainer müssen eine Maske tragen, die Sportlerinnen und Sportler hingegen nicht. 

Neu dürfen Erwachsene ab Jahrgang 2000  auch wieder im Innenraum mit max. 15 Personen sportliche Tätigkeiten ausüben. Dabei muss eine Maske getragen werden und der Abstand von 1.5 Meter immer eingehalten werden. Sport im Freien ist nur mit einer Gruppe von max. 15 Personen (mit Maske oder Abstand) und ohne Körperkontakt erlaubt. 

Die geltenden Schutzkonzepte sowie die einschlägigen Vorgaben von Bund und Kanton sind weiterhin strikt einzuhalten.

Aussensportanlagen (Trockenplatz, Ländli 1, Ländli 2, Chileplatz, Sportplatz Tägerhard)
Aussensportanlagen sind geöffnet. Erlaubt sind Gruppen von maximal 15 Personen (nur Sportarten ohne Körperkontakt). Ebenso gilt Maskenpflicht und Abstandhalten.

Vermietungen von Räumlichkeiten
Der Gmeindschäller sowie das Forsthaus "Tägerhard" werden weiterhin bis auf Weiteres nicht vermietet und bleiben geschlossen.­­


Allgemeine Bestimmungen:

Private Veranstaltungen
An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) im Innern dürfen weiterhin maximal 10 Personen teilnehmen. Im Aussenbereich sind maximal 15 Personen erlaubt.

Menschenansammlungen im öffentlichen Raum
Was Menschenansammlungen sowie Treffen im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen Raum anbelangt, sind diese mit maximal 15 Personen erlaubt. 

Der Gemeinderat zählt auf Ihr Verständnis und auf Ihren Beitrag zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus.

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