Reiten und Biken im Wald

Im Wald sind grundsätzlich alle willkommen, sei es zum Wandern, Biken, Joggen oder Reiten. Dennoch gilt es, sich an die örtlichen Gegebenheiten und Gesetze zu halten. Der Wald hat neben der Erholung verschiedene Funktionen zu erfüllen. So ist er auch Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, sich respektvoll zu verhalten und auf die Pflanzen und Tiere Rücksicht zu nehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind strikte einzu­halten.

Waldstrassen und Waldwege dürfen nur zu forstlichen Zwecken mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Es gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Das Radfahren und Reiten im Wald ist nur auf Strassen und Wegen erlaubt. Strassen und Wege sind Verkehrs­flächen, die mit Schotter oder sonst einem erkennbaren Belag bedeckt sind.

Abseits von Waldstrassen und Waldwegen sowie auf Trampelpfaden und Rückegassen gilt ein allgemeines Radfahr- und Reitverbot. Mit dem Fahrrad, Mountainbike oder E-Bike quer durch den Wald zu fahren oder abseits der Wege durch den Wald zu reiten, ist somit nicht zulässig.

Der Gemeinderat appelliert an die Vernunft der Waldnutzer und dankt für die gegenseitige Rück­sichtnahme.

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