Verhaltensregeln auf den Friedhöfen

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass Hunde auf den Friedhöfen nicht erlaubt sind. Hunde, die auf den Durchgangswegen der Kirchenareale mitgeführt werden, sind zwingend an der Leine zu halten. Hunde sind von den Gräbern fernzuhalten und die Halter haben dafür besorgt zu sein, dass ihre Hunde nicht auf dem Gelände versäubern. Wiederholt musste Hundekot, sogar im Bereich von Gräbern, entfernt werden. Das ist für die Friedhofbesucher und insbesondere für die Angehörigen, welche die Gräber pflegen, äusserst unangenehm. Hundekot gehört in die Robidog-Kästen. Der Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Die Benützer des katholischen Friedhofs sind ausserdem gebeten, das Eingangstor jeweils zu schliessen. Vielen Dank!

Zurück zur Übersicht