Öffentliche Auflage: Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung BNO) gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Bestandteil der Nutzungsplanung ist auch die grundeigentümerverbindliche Umsetzung des Gewässerraumes i. S. von § 36a BauG.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 2. April bis 2. Mai 2024 auf der Bauverwaltung Würenlos auf und können während den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden. Die Dokumente können ab Beginn der Auflage auch hier auf der Website heruntergeladen werden.

Am Dienstag, 5. März 2024, 19.00 Uhr, fand in der Mehrzweckhalle ein öffentlicher Informationsanlass statt.

Auf Voranmeldung werden an folgenden Tagen Auskünfte erteilt:

  • Donnerstag, 4. April 2024, von 9.00 bis 12.00 Uhr
  • Mittwoch, 10. April 2024 von 9.00 bis 12.00
  • Donnerstag, 11. April 2024 von 17.00 bis 20.00 Uhr
  • Mittwoch, 17. April 2024 von 16.00 bis 19.00 Uhr


Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innert Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Würenlos

 

Unterlagen öffentliche Auflage:

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