Ab 1. September 2016 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung nicht mehr bei der Wohngemeinde, sondern direkt beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Die Überprüfung des Wohnsitzes wird ab diesem Datum neu durch das RAV erfolgen. Die kommunalen Arbeitsämter werden damit vollständig aufgehoben.
Stellensuchende oder arbeitslos werdende Personen müssen sich raschmöglichst, spätestens jedoch am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, während der Anmeldezeiten direkt beim RAV Baden, Stadtturmstrasse 5, 5401 Baden, Telefon 056 200 01 01, melden. Weitere Infos unter www.ag.ch/de/dvi/wirtschaft_arbeit/departement_teaser_6.jsp und www.ag.ch/de/dvi/wirtschaft_arbeit/stellensuchende_arbeitslose/rav_beratung___vermittlung/standorte_der_regionalen_arbeitsvermittlungszentren/rav_baden/rav_baden_1.jsp
Anmeldezeiten für Stellensuchende:
Montag bis Mittwoch und Freitag
08.00 Uhr - 10.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr - 10.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr.
Zum Anmeldetermin beim RAV sind folgende Unterlagen mitzubringen
- Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
- AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis
- Kopie des Kündigungsschreibens
- Kopie letzter Arbeitsvertrag
- Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome etc.)
Wer zu wenig Deutsch versteht, muss unbedingt eine Begleitperson mitbringen, die übersetzen kann.