Miete der Sportanlagen
Die Mehrzweckhalle und die Sportanlagen können exklusiv von Würenloser Vereinen gemietet werden. Sie werden nicht an Auswärtige oder Private vermietet.
Für Sportanlässe zu Trainingszwecken wird keine Benützungsgebühr erhoben. Bei Anlässen mit Eintritt oder wenn Getränke oder Speisen verkauft werden, wird eine Benützungsgebühr von Fr. 350.00 für die Dreifachhalle, Fr. 250.00 für die Doppelhalle und Fr. 150.00 für die Einzelhalle erhoben. Bei öffentlichen Veranstaltungen oder Nicht-Sportanlässen ist nebst dem Gesuchsformular ein schriftliches Begehren in Briefform an den Gemeinderat zu richten.
Nähere Auskünfte erteilt die Reservationsstelle der Gemeindekanzlei: Telefon 056 436 87 20 / gemeindekanzlei(at)wuerenlos.ch
Für Reservationen
Bitte klären Sie bei der Reservationsstelle telefonisch oder per E-Mail ab, ob der gewünschte Termin noch frei ist. Wir werden das Datum für Sie provisorisch reservieren und Ihnen das entsprechende Gesuchsformular zustellen. Sie können das Gesuchsformular Mehrzweckhalle/Sportanlagen oder das Gesuchsformular Mehrzweckraum auch downloaden und ausgefüllt per Post oder via E-Mail zurücksenden. Aber auch hier gilt: Vorgängig sollte abgeklärt werden, ob der Termin frei ist.
Benützungsreglement für die Turnhallen und Sportanlagen
Benützungsreglement für Schulräume in den Schulhäusern
Richtlinien für den Betrieb von Lautsprecheranlagen und das Parkieren auf dem Schulareal
Gesuchsformular für die Durchführung einer Veranstaltung mit Wirtetätigkeit und Verlängerung der Öffnungszeiten für einen Anlass