Das Bestattungsamt ist zuständig für die Entgegennahme sämtlicher Meldungen von Todesfällen von Personen, die in Würenlos wohnhaft waren und von Personen, die nicht in Würenlos wohnhaft waren, jedoch in Würenlos gestorben sind.
Das Bestattungsamt organisiert in Absprache mit den Angehörigen und den Pfarrämtern die Bestattung der Verstorbenen. Es ist zuständig für die Organisation der Einsargung der verstorbenen Person und den Transport zum Friedhof, zum Krematorium oder zur Katafalkanlage (Leichenhalle). Die definitive Festlegung des Bestattungszeitpunktes fällt in die Kompetenz des Bestattungsamtes.
Damit eine koordinierte Organisation möglich ist, ist bei einem Todesfall (nach Vorliegen einer ärztlichen Todesbescheinigung) als erstes das Bestattungsamt zu benachrichtigen.
Das Bestattungsamt ist auch zuständig für das Friedhofwesen. Hier können für bestehende oder neue Familien-, Erd- und Urnengräber Unterhaltsverträge abgeschlossen werden.
Das Bestattungsamt ist der Gemeindekanzlei angegliedert und befindet sich im Gemeindehaus im 1. Stock.
Für das Ausstellen von Todesscheinen ist das Regionale Zivilstandsamt Wettingen in 5430 Wettingen (Tel. 056 437 72 10) zuständig.
Telefon | 056 436 87 21 |
gemeindekanzlei(at)wuerenlos.ch | |
Pikettdienst | 056 436 87 29 |
Name | Position | Telefon |
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Daniel Huggler | Gemeindeschreiber | 056 436 87 21 |
Monika Hermann | Gemeindeschreiber-Stellvertreterin II | 056 436 87 24 |