Parallel zur Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Würenlos wurde der Kommunale Gesamtplan Verkehr erarbeitet. Der KGV ist ein freiwilliges Planungsinstrument der Gemeinde für die Verkehrsentwicklung der nächsten rund 15 Jahre. Er umfasst alle Verkehrsteilnehmer, den motorisierten Individualverkehr inklusive der Parkierung, den öffentlichen Verkehr und auch den sogenannten Langsamverkehr mit Fuss- und Veloverkehr. Der KGV ist ein zentrales Verkehrsplanungsinstrument zur optimalen Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Wesentliche Teile des KGV sind die Feststellung der Belastbarkeit des Strassennetzes und die Festlegung der möglichen Verkehrsentwicklung. Der KGV enthält insbesondere Aussagen zu einem funktionsfähigen und wesensgerechten Strassennetz, zur Anbindung an den öffentlichen Verkehr, zu attraktiven Langsamverkehrswegen und zu verkehrsberuhigenden Massnahmen in den Quartieren.

Die Arbeitsgruppe Verkehr mit 9 bunt zusammengewürfelten Würenloserinnen und Würenloser hat unter dem Vorsitz Gemeinderätin Barbara Gerster Rytz zusammen mit den Planern einen KGV erarbeitet. Dieser wurde anlässlich des öffentlichen Verkehrs-Workshops vom 30. März 2019 der Bevölkerung vorgestellt. In Gruppen wurde über die zukünftige Verkehrsentwicklung von Würenlos diskutiert. Gleichzeitig erfolgte eine erste Vorprüfung durch den Kanton. Danach erfolgte das Mitwirkungsverfahren vom 18. Oktober 2019 bis 18. November 2019 statt. Daraufhin hat die die Arbeitsgruppe den KGV geschärft und ergänzt.

Der KGV wurde mit der Genehmigung durch das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt vom August 2020 sowie mit dem Beschluss des Gemeinderats, sowohl für die Gemeinde wie auch den Kanton behördenverbindlich. Nicht gleicher Meinung sind Kanton und Gemeinde, wenn es um Tempo 30 auf den Kantonsstrassen geht. Währenddem der Kanton die Einführung von Tempo 30 auf den Kantonsstrassen kategorisch ablehnt, hat der Gemeinderat weiterhin das mittelfristige Ziel, dass auf der Landstrasse (im Bereich Zentrum) und auf der Schulstrasse (Bereich Schule / Gemeindehaus) zumindest jeweils während der Stosszeiten Tempo 30 gelten soll. Dies entspricht auch klar den Aussagen an Workshops und der Meinung der Arbeitsgruppe. Der Gemeinderat hält an diesem Plan fest.

Der Gemeinderat dankt der Arbeitsgruppe Verkehr für die tolle Mitarbeit an den 9 Sitzungen (März 2018 bis Januar 2019), an denen der Kommunale Gesamtplan Verkehr entwickelt wurde.

Erläuterungsbericht Kommunaler Gesamtplan Verkehr
Genehmigung Departement Bau, Verkehr und Umwelt vom 10. August 2020
Teilplan motorisierter Individualverkehr (MIV)
Teilplan Fussverkehr (FV)
Teilplan Veloverkehr (VV)
Teilplan öffentlicher Verkehr (ÖV)