Die Gemeinde Würenlos ist dem Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden angeschlossen. Zur Hauptaufgabe des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes (früher: Amtsvormundschaft) gehört die professionelle Führung von Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst befindet sich im Zentrum der Stadt Baden am Gstühlplatz 2.

Telefon056 204 30 50
Fax056 204 30 60
E-Mailinfo(at)kesdbaden.ch
Websitewww.kesdbaden.ch

Seit 1. Januar 2013 gilt in der ganzen Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR). Der Gemeinderat in seiner Funktion als Vormundschaftsbehörde wurde abgelöst. Im Kanton Aargau sind ab diesem Zeitpunkt die neuen familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte (Familiengericht) zuständig.

Für die Gemeinden des Bezirks Baden, und damit auch für die Gemeinde Würenlos, liegt die Zuständigkeit neu beim Bezirksgericht Baden, Abteilung Familiengericht, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, Tel. 056 200 13 95. Für die Errichtung der kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen ist das Familiengericht zuständig.