Unter Brandschutz versteht man alle Massnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.Neubauten, Umbauten oder wesentliche Änderungen an bestehenden Liegenschaften haben in der Regel Auswirkungen auf den Brandschutz. 

Der Gemeinderat hat gemäss § 12 Abs. 1 Brandschutzgesetz auch nach Aufhebung des Kaminfegermonopols die Aufsicht über den Brandschutz im Gemeindegebiet, soweit dieser nicht Gegenstand kantonaler Verfügungen und Kontrollen ist, und sorgt in diesem Rahme für die Behebung von Brandschutzmängeln. Für die Erfüllung seiner Aufgaben kann der Gemeinderat im Bereich des Brandschutzes Sachverständige (Kaminfeger, Baufachleute usw.) beiziehen.

Kaminfegermeister Roland Frei wird ab 1. Januar 2022 als kommunaler Brandschutzbeaufgragter und für Baukontrollen von Feuerungsanlagen eingesetzt.

Kontakt

BrandschutzbeauftragterRoland Frei
AdresseMüliwiseweg 1a, 5436 Würenlos                                                                                                                                                                             
Telefon056 424 22 05 / 079 221 23 14
E-Mailinfo(at)kaminfeger-frei.ch
Websitewww.kaminfeger-frei.ch

    

Tätigkeiten: Kontrolle sämtlicher Veränderungen an bestehenden Feuerungsanlagen und neu zu erstellenden Feuerungsanlagen (Funktionsfähigkeit, Einhaltung, Abstände etc.) sowie periodische Feuerschau (Kontrolle Fluchtwege etc.)
Gesetzliche Grundlagen: Brandschutzgesetz vom 21. Februar 1989 (Stand 1. Januar 2022)
Brandschutzverordnung vom 23. März 2005 (Stand 1. Januar 2022)
Brandschutznorm VKF
Brandschutzrichtlinien VKF 2015 (Stand 1. Januar 2019)
VKF-Brandschutzvorschriften 2015
Ausführung der Aufgabe durch: kommunalen Brandschutzbeauftragten
(keine Auswahl für Anlageneigentümer)
Kosten: Entschädigungssatz für die Prüfung von Baugesuchen und Erstellung
von Brandschutzbewilligungen im Auftrag der Bauverwaltung:
Fr. 120.00 / h

Entschädigungsansätze für Brandschutzkontrollen:
Feuerungsanlagen pro Einheit gemäss Gebührenreglement Fr. 98.00
Häufikgeit der Tätigkeit: Bei Änderungen oder Neuerstellungen sämtlicher wärmetechnischen Anlagen
(siehe Merkblätter und Vollzugshilfen Aargauische Gebäudeversicherung)
Ansprechperson: Brandschutzbeauftragter