Das Ziel der Holzfeuerungskontrollen ist primär, die Schadstoff-Emissionen aus Holzfeuerungen zu reduzieren und dadurch einen Beitrag an die Verbesserung der Luftqualität im Kanton Aargau zu leisten. Gleichzeitig sollen auch die Anzahl der Klagen wegen übler Gerüche aus nachbarlichen Kaminen merklich vermindert werden.

Gemäss Luftreinhalteverordnung darf in Holzfeuerungen, die nicht der kantonalen Messpflicht unterstellt sind, nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Verboten ist die Verbrennung von Abfall wie Papier, Karton, Verpackungen, Kunststoff, Holz mit Nägeln oder Schrauben, Altholz (Abbruchholz auch unbehandelt), Restholz (Abschnitte von Schreinereien).

Kontakt

HolzfeuerungskontrolleurRoland Frei
AdresseMüliwiseweg 1a, 5436 Würenlos                                                                                                                                                                             
Telefon056 424 22 05 / 079 221 23 14
E-Mailinfo(at)kaminfeger-frei.ch
Websitewww.kaminfeger-frei.ch

    

Tätigkeiten: Periodische Kontrolle sämtlicher Holzfeuerungsanlagen unter 70 KW Leistung sowie Kontrolle der entsprechenden Holzlager, Verbrennungsrückstände und Beratung über richtige Feuerung
Gesetzliche Grundlagen: Luftreinhalteverordnung vom 16.12.1985
(Stand 1. Januar 2022)
Weisungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt
Ausführung der Aufgabe durch: Freie Wahl
Kaminfeger oder vom Kanton Aargau zugelassene Personen
Kosten: Offerte Kaminfeger / Servicemonteur
Häufigkeit der Tätigkeit: alle 2 - 10 Jahre, je nach Gebrauch
Ansprechperson: Holzfeuerungskontrolleur / Kaminfeger