Aktuell gültiger Bauzonenplan und Kulturlandplan, genehmigt durch den Grossen Rat

Ortsplan

Der aktuelle Bauzonenplan

Nach mehrjähriger (1996 - 2000) Planungsarbeit wurde die neue allgemeine Nutzungsplanung am 26. Oktober 2000 von der Einwohnergemeindeversammlung beschlossen. (Traktandenbericht / Protokoll )

Am 5. März 2002 genehmigte auch der Grosse Rat des Kantons Aargau die Planung, allerdings mit gewissen Änderungen. Die Änderungen betreffen die Zuordnung des ganzen Gebietes Buechrai, des Schiessstandes Bietschäre und eines Teils der Schutzzone Bickguet (nördlich der Landstrasse) zur Landwirtschaftszone. Zudem erfolgte eine kleine Anpassung von § 43 (Reklamen) der Bau- und Nutzungsordnung.

Gegen den Genehmigungsbeschluss des Grossen Rates wurden beim Verwaltungsgericht drei Beschwerden (betreffend die Gebiete Buechrai, Flüehügel, Lätten) eingereicht. Die von zwei Parteien beantragte aufschiebende Wirkung der Beschwerde wurde vom Verwaltungsgericht nicht zuerkannt. Somit gilt vorderhand, bis zu den Verwaltungsgerichtsentscheiden, die vom Grossen Rat genehmigte Planung. Noch nicht gelöst ist die Zuweisung des "Buechrai" zu einer Zone.

Der Original Bauzonenplan 1:7'000 und die Bau- und Nutzungsordnung können gratis bei der Bauverwaltung (Tel. 056 436 87 50) oder via Online-Schalter bestellt werden.

Zur Planungsentwicklung von Würenlos

(alle nicht mehr in Rechtskraft)