Das Kaminfgermonopol wurde im Kanton Aargau per 1. Januar 2022 aufgehoben. Damit entfällt die Aufsicht des Gemeinderats über das Kaminfegerwesen. Künftig tragen die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Anlagen im erforderlichen Intervall kontrolliert und gereinigt werden. Im Gegenzug können sie anhand der von der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geführten Liste selbst wählen, welche Fachperson sie für die Kaminfegerarbeiten beauftragen wollen.
Tätigkeiten: | Periodische Reinigung sämtlicher Feuerungsanlagen und Abzugswege Öl/Gas und Holz |
---|---|
Gesetzliche Grundlagen: | Brandschutzgesetz vom 21.02.1989 sowie Brandschutzverordnung vom 23.03.2005 |
Ausführung der Aufgabe durch: | Gewählten Kaminfeger (keine Auswahl für Anlageneigentümer, da Kaminfegermonopol im Kanton Aargau) |
Kosten: | Gemäss kantonalem Höchsttarif zurzeit Fr. 84.00, exkl. MWST (Stand 2019) |
Häufikgeit der Tätigkeit: | 1 - 2 x pro Jahr, je nach Anlage Gemäss Vollzugshilfe Kaminfeger Kanton Aargau |
Ansprechperson: | Kaminfeger |