Krankenkassenprämienverbilligung 2012

08.02.2011

Haben Sie schon mal geprüft, ob Sie Anspruch auf Verbilligung Ihrer Krankenkassenprämie haben?

 

Wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Sie möglicherweise Anrecht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien. Ein Verbilligungsbeitrag an die Prämien für das

Jahr 2012 kann allerdings nur dann ausbezahlt werden, wenn ein Antrag gestellt wird.

 

Die Anmeldeformulare für das Jahr 2012 können bei der Gemeindezweigstelle SVA Aargau unter Tel. 056 436 87 20, per Email an ahv(at)wuerenlos.ch oder im Internet über den Online-Schalter bezogen werden.

 

Es ist nicht garantiert, dass Personen, die einen Anspruch auf einen Verbilligungsbeitrag im laufenden Jahr haben, automatisch ein neues Antragsformular zugestellt erhalten. Wir bitten Sie, dies zu kontrollieren und allenfalls ein Anmeldeformular bei der Gemeindezweigstelle Würenlos zu beziehen.

 

Das Antragsformular muss bis spätestens 31. Mai 2011 bei der Gemeindezweigstelle Würenlos eingereicht werden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigstelle Würenlos gerne zur Verfügung.

 

 

weitere Infos zur individuellen Prämienverbilligung (IPV)

Fragen und Antworten zur individuellen Prämienverbilligung (IPV)