Alterszentrumprojekt, Verzicht auf Weiterzug ans Verwaltungsgericht

05.09.2024

Anfang Juli 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die Beschwerde der Alterszentrum Würenlos AG abgewiesen. Nach Abwägen der Fakten und der Chancen hat der Gemeinderat beschlossen, diesen Entscheid nicht an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen und nun vorwärts zu schauen.

Der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG haben im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrats detailliert analysiert. Dabei sind aus deren Sicht zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. So insbesondere der Umstand, dass der Kanton während Jahrzehnten eine Zone für öffentliche Bauten auf der Zentrumswiese akzeptiert hat, ohne der Gemeinde je die Einschränkungen aufzuzeigen, die sich nun durch die Forderungen der Kantonalen Denkmalpflege unmissverständlich ergeben. Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug wurden jedoch von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt. Deshalb hat sich der Gemeinderat mit Überzeugung für eine Vorwärtsstrategie entschieden und gegen eine weitere juristische Auseinandersetzung mit unsicherem Ausgang.
 

Download Medienmitteilung Gemeinderat und Verwaltungsrat Alterszentrum Würenlos AG vom 04.09.2024
Download Entscheid Regierungsrat vom 03.07.2024

Medienmitteilung vom 16.07.2024 betreffend Regierungsratsentscheid
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