Feuer- und Feuerwerksverbot am 1. August 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr resp. der allgemeinen Brandgefahr hat der Gemeinderat Würenlos für den Bundesfeiertag, 1. August 2026, für das gesamte Gemeindegebiet ein Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.
Aus Sicherheitsgründen wird zudem auf das traditionelle Höhenfeuer sowie den Fackel- und Lampionumzug anlässlich der Bundesfeier verzichtet.
Unter das Verbot fallen auch Kleinfeuerwerk (Vulkane, Zuckerstöcke), Fackeln, Himmelslaternen, Lampions (ausgenommen elektrisch betriebene).
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und bittet alle, mitzuhelfen, die Anordnungen einzuhalten und Brände zu verhindern.
Grundsätzlich gilt im gesamten Kanton Aargau aktuell die Gefahrenstufe 4 von 5, d. h. Feuer im Wald und am Waldrand sind verboten.