Am 1. April ist wieder ortsüblicher Zügeltermin. Nutzen Sie die nationale Plattform www.eumzug.swiss um Ihren Umzug zeit- und ortsunabhängig bequem von zu Hause aus zu melden. Die Meldepflicht beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Wer den elektronischen Dienst nutzen möchte, muss volljährig und handlungsfähig sein und die genauen Voraussetzungen beachten. Die Online-Umzugsmeldung ist einfach auszuführen und in 10 Schritten aufgebaut. Es ist kein Login erforderlich. Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten: Sozialversicherungsnummer, neuer Mietvertrag/Wohnungsausweis, Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen. Es ist darauf zu achten, dass die Vorder- und Rückseiten der einzureichenden Dokumente gut lesbar sind. Bei schweizerischen Staatsangehörigen wird ein allfällig deponierter Heimatschein nach erfolgter Abmeldung direkt der neuen Wohngemeinde zugestellt.
Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.