Kinderbetreuung / Kinderkrippen

Gemeindebeiträge an familienergänzende Kinderbetreuung

Am 5. Juni 2016 hat die aargauische Stimmbevölkerung das neue Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Dieses verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern sicherzustellen. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, und zwar höchstens kostendeckend. Die Wohngemeinde hat sich neu unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2018 hat deshalb das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) und das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement) mit Rückwirkung ab 1. August 2018 genehmigt. Die Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 hat eine Änderung des Reglements über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement) beschlossen. Diese betraf die Berechnung des Anspruchs auf Gemeindebeiträge. Die Änderung trat per 1. Januar 2024 in Kraft.

Kinderbetreuungsreglement
Elternbeitragsreglement
Gesuchsformular
 

Antrag auf Gemeindebeitrag stellen

Für die Antragstellung ist das offizielle Gesuchsformular zu verwenden. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Elternbeitragsreglements (siehe oben). Massgebend sind das bereinigte steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen.

Das Beitragsreglement definiert die Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung der Erziehungsberechtigten. Dabei ist auch der Beschäftigungsgrad (Stellenpensum) relevant. Es gelten maximal subventionierte Tarife der Betreuungseinheiten, welche vom Gemeinderat festgelegt werden.

Damit der Anspruch auf einen Gemeindebeitrag berechnet werden kann, muss das Formular "Gesuch um Beitrag an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung" ausgefüllt und mit allen Beilagen beim Sozialdienst Würenlos eingereicht werden. Dieser prüft den Anspruch und anschliessend berechnet die Abteilung Finanzen die Höhe des Gemeindebeitrages.

Haben Sie Fragen?

Der Sozialdienst erteilt Ihnen gerne Auskünfte:
Tel. 056 436 87 25  /  sozialdienst(at)wuerenlos.ch

 

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