Einbürgerungsvoraussetzungen
Das Kind ausländischer Eltern kann auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden, wenn es alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern zu Art. 24a BüG oder Art. 51a BüG auf der Website des Staatssekretariates für Migration.