Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Dokumenten (nicht aber Textinhalt oder Übersetzungen) werden durch Gemeindeschreiber Daniel Huggler, Gemeindeschreiber-Stv. I Andrea Altorfer, Gemeindeschreiber-Stv. II Monika Hermann, Verwaltungsangestellte Chiara Di Dio und Sarah Haas ausgestellt. Es ist nicht nötig, Termine für die Beglaubigungen zu vereinbaren. Eine persönliche Vorsprache während den Schalteröffnungszeiten ist zwingend.

Beglaubigung von Unterschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis).
  • Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr.


Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 10.00. Jede weitere Unterschrift kostet Fr. 5.00.

Beglaubigung von Dokumenten

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.


Die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten beträgt Fr. 5.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite.