Teiländerung Nutzungsplanung Gewerbezone "Grosszelg", LANDI

09.10.2017

Auf dem Areal "Grosszelg" in unmittelbarer Bahnhofsnähe plant die LANDI Furt- und Limmattal Genossenschaft, Adlikon bei Regensdorf, einen Neubau als Ersatz für den nahegelegenen bestehenden LANDI-Verkaufsladen. Es ist vorgesehen, einen Neubau mit Verkaufsladen, Tankstelle und Shop zu errichten. Das betreffende Areal liegt gemäss rechtskräftigem Bauzo­nenplan in der Gewerbezone. Diese lässt nach § 5 der Bau- und Nutzungsordnung der Ge­meinde Würenlos Dienstleistungsbauten, gewerbliche und kleinindustrielle Bauten zu. Es sind nur mässig störende Betriebe zulässig.

Gemäss kantonalem Richtplan bedürfen neue Standorte für mittelgrosse Verkaufsnutzungen einer ausdrücklichen Bezeichnung in der Nutzungsplanung. Aufgrund dieser planungs­rechtlichen Ausgangslage ist es notwendig, eine Teiländerung der Nutzungsplanung durchzu­führen, um die Basis für die Bewilligung des geplanten LANDI-Verkaufsladens zu schaffen.

Die Entwürfe der Planungsdokumente lagen während des ersten Mitwirkungsverfahrens vom 2. September bis und mit 3. Oktober 2016 auf. Die Planungsdokumente wurden mittlerweile überarbeitet und ergänzt. Die überarbeitete Vorlage weicht vom ursprünglichen Entwurf ab, weshalb nun eine zweite Mitwirkung durchgeführt wird.

Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren werden die Entwürfe im Rahmen des zweiten Mitwirkungsverfahrens, gestützt auf § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG), öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen bis 13. November 2017 auf der Bauverwaltung der Ge­meinde Würenlos auf und können während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.

Eingaben und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Würenlos, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um das Auflage­verfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 BauG handelt. Dieses erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt.

Downloads

Planungsbericht zur Teiländerung gemäss Art. 47 RPV vom 13. September 2017
Entwurf Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 13. September 2017
Teiländerung Bauzonenplan vom 13. September 2017
Verkehrsgutachten vom 7. März 2011
Technischer Bericht "Im Grund", Dichtediskussion vom 17. Juni 2014
Verkehrstechnische Studie "Im Grund" vom 14. November 2014