Aufruf zur Bekämpfung der Ambrosia-Pflanze

Um die Ausbreitung der schädlichen "Ambrosia"-Pflanze zu stoppen und diese weitgehend auszurotten, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau ein 3-stufiges Massnahmenpaket beschlossen, nämlich: Information - Kontrollen - Bekämpfung. Die Koordination liegt beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst Liebegg, Gränichen.

Die Gemeinden sind für eine flächendeckende Kontrolle aller Hausgärten und öffentlichen Gartenanlagen zuständig. Aufgefundene "Ambrosia"-Pflanzen sind auszureissen und mit dem Hauskehricht zu entsorgen. Auf keinen Fall dürfen diese Pflanzen kompostiert werden, da sonst die Keime erneut in die Umgebung gelangen. Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung von Würenlos auf, ihre Gärten auf Ambrosia zu überprüfen und sie, falls vorhanden, auszureissen. Der Gemeinderat hat Herrn Rudolf Markwalder, als fachkundige Person, mit der Kontrolle in der Gemeinde Würenlos beauftragt. Herr Markwalder berät Gartenbesitzer und ist bei der Entsorgung behilflich. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Herr Markwalder (Tel. 056 424 17 19) gerne zur Verfügung.

Die "Ambrosia"-Pflanze, auch "Aufrechtes Traubenkraut" genannt, wurde aus Nordamerika eingeschleppt und verbreitet sich seit den 90-er Jahren in ganz Europa. Die Ambrosia-Populationen finden sich primär in privaten Hausgärten und meist in der Nähe von Vogelhäuschen. Deshalb wurde vermutet, dass Vogelfutter eine Quelle der Verbreitung sei. Ambrosia kommt aber auch auf Landwirtschaftsflächen, öffentlichen Anlagen und an Wegrändern vor.

Die Pflanze vermehrt sich schnell. Sie gilt in hohem Grad als Allergie fördernd. Die Pflanze stellt somit eine echte Gefährdung für die Volksgesundheit dar. Gemäss Erfahrungen in Nordamerika lösen die Pollen bei gut 10 % der Bevölkerung Heuschnupfen, schweres Asthma oder weitere Allergien aus. Es können durchaus auch Personen betroffen sein, die sonst nicht unter Allergien leiden.

 

Download Merkblatt EVD Ambrosia
Download /downloads/ambrosia_merkblattg%EF%BF%BDrtnermeisterverband.pdf
Download www.cps-skew.ch/deutsch/ambr_art_d.pdf(PDF)
Informationen des Bundesamtes für Gesundheit

Der Gemeinderat

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